Tieflug Bundeswehr

Wiederbelebung der „Tieffluggebiete 250 Fuß“ ab November 2025

Zusätzlich tritt am 27. November 2025 eine neue Bekanntmachung zum militärischen Tiefflug in Kraft (NfL 2025-1-3686). Sie regelt Tiefflüge unterhalb von 1.500 Fuß, definiert Mindesttiefflughöhen, legt Betriebszeiten fest und beschreibt die Nutzung spezieller Tieffluggebiete. Diese sogenannten „Tieffluggebiete 250 Fuß / LFAs (low flying areas)“ werden zu diesem Stichtag nach etlichen Jahren reaktiviert. In diesen Gebieten dürfen strahlgetriebene Kampfflugzeuge der Bundeswehr für maximal 120 Sekunden auf 250 Fuß (~75 Meter) absinken, um taktische Manöver im übungsmäßigen Zielanflug realistisch nachzubilden.

Alle Informationen unter diesem Link: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/team-luftwaffe-auf-uebung/tiefflugregeln-luftwaffe